Abmelden / Wegzug von Termen

Wenn Sie von Termen wegziehen, müssen Sie sich beim Einwohneramt in Termen abmelden (max. vier Wochen vor dem Wegzugsdatum).

Sie können dies persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder online erledigen.

Wir senden Ihren Original-Heimatschein an die neue Wohnsitzgemeinde.

  • Wenn Sie in eine Gemeinde umziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug/Zuzug unter folgendem Link eingegeben werden: eUmzugCH
  • Wenn eUmzug nicht möglich ist, können Sie das unten aufgeführte Formular für die Abmeldung von Termen verwenden, mit dem Button senden abschliessen und sich anschiessend bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie von der Schweiz ins Ausland ziehen, kann die Meldung nur am Schalter getätigt werden.
Eine online Meldung ist nicht möglich.

Ehepartner

Kinder

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Ausländer/-innen:

Beim Wegzug aus Termen bitten wir Sie, beim Einwohneramt vorzusprechen.

Die Abmeldung kann auch auf dem Korrespondenzweg bekanntgegeben werden.

Dazu sind die genaue Adresse Ihres neuen Wohnortes, sowie das Abmeldedatum mitzuteilen.

Sie können dazu das online Wegzugs-Formular Abmeldung von der Gemeinde Termen verwenden.