Wahlen / Abstimmungen

Voraussetzungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die im Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Der Heimatschein muss hinterlegt sein.

Stimmkarte und Selbstklebe-Etiketten
Das Rücksendeblatt/Stimmkarte eigenhändig unterschreiben und bei brieflicher Abstimmung muss zusätzlich eine Ihrer persönlichen selbstklebenden Etiketten in das dafür vorgesehene Feld aufgeklebt werden.

Weitere Hinweise zu den persönlichen Selbstklebe-Etiketten:
Informationen zur Stimmkarte mit persönlicher selbstklebender Etikette

Stimmabgabe brieflich oder im Stimmlokal

Briefliche Stimmabgabe

Auf dem Rücksendungsblatt muss Ihre Unterschrift angebracht und eine Ihrer persönlichen selbstklebenden Etiketten in das dafür vorgesehene Feld aufgeklebt werden, andernfalls ist die Stimme ungültig.
Das Rücksendungsblatt/Stimmkarte mit den Stimmkuverts im verschlossenen Übermittlungsumschlag an die Gemeindeverwaltung senden.

Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang voraus geht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstag mit B-Post oder am Donnerstag mit A-Post verschickt werden.

Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag unfrankiert im Inneren des Gemeindegebäudes in die Urne zu werfen. Die Gemeindekanzlei ist wie folgt offen:

Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 und 15.00 bis 18.30 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Den Übermittlungsumschlag bitte nicht in den Gemeindebriefkasten werfen, da die Stimme ansonsten ungültig ist.

Stimmabgabe im Stimmlokal

Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmkarten, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.

Am Wahl-/Abstimmungswochenende ist das Stimmlokal wie folgt geöffnet:

Sonntag, von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Achtung: An Samstagen ist das Stimmlokal nicht geöffnet.