Stimmabgabe brieflich oder im Stimmlokal
Briefliche Stimmabgabe
Auf dem Rücksendungsblatt muss Ihre Unterschrift angebracht werden, andernfalls ist die Stimme ungültig.
Das Rücksendungsblatt/Stimmkarte mit den Stimmkuverts im verschlossenen Übermittlungsumschlag an die Gemeindeverwaltung senden.
Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang voraus geht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstag mit B-Post oder am Donnerstag mit A-Post verschickt werden.
Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag unfrankiert im Inneren des Gemeindegebäudes in die Urne zu werfen. Die Gemeindekanzlei ist wie folgt offen:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 und 15.00 bis 18.30 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Den Übermittlungsumschlag bitte nicht in den Gemeindebriefkasten werfen, da die Stimme ansonsten ungültig ist.
Stimmabgabe im Stimmlokal
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmkarten, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.
Am Wahl-/Abstimmungswochenende ist das Stimmlokal wie folgt geöffnet:
Sonntag, von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Achtung: An Samstagen ist das Stimmlokal nicht geöffnet.