Hundehaltung

Leinenzwang
Innerhalb der Bauzonen und auf den Schul- und Wanderwegen gilt ein Leinenzwang.
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.

Ersthundehalter
Sämtliche Ersthundehalter von Hunden sind seit Januar 2020 verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Hundehalterkurs bei einem zugelassenen Ausbilder gemäss AGTSchG zu absolvieren und eine entsprechende Bestätigung der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Verbotene Hunderassen im Kanton Wallis: Liste Dienststelle für Veterinärwesen des Kantons Wallis

Hundesteuer 

Fr. 150.–

Jeder Hund, der älter ist als 6 Monate und dessen Besitzer oder Halter seinen Wohnsitz in Termen hat oder sich länger als 3 Monate in Termen aufhält, muss mit einer Hundemarke versehen sein. Die Hundesteuer ist bei der Gemeinde Termen in bar zu bezahlen und kostet Fr. 150.–.

Die nötigen Unterlagen sind dabei vorzuweisen (Hundeausweis, Haftpflicht-Versicherungsausweis, Kursbestätigungen).

Hundebesitzer, die mit ihrem Hund einen Erziehungskurs absolviert haben, erhalten eine Ermässigung von Fr. 30.–. Die Kursbescheinigung ist bei der Kanzlei Termen vorzuweisen.

  • Von der Hundesteuer befreit sind :
    Hunde von Personen, die Ergänzungsleistungen oder IV-Rente beziehen.
    Hunde, die am Präventionsprogramm teilnehmen
    Hunde die sich nicht mehr als 3 Monate im Kanton aufhalten
    Rettungshunde, die durch die Kant. Rettungsorganisation (KWRO) anerkannt sind
    Begleithunde von Blinden und Gehörlosen
    Diensthunde.
  • Die Hundesteuer ist bei der Kanzlei Termen bis spätestens am 30. Januar ohne persönliche Aufforderung in bar zu begleichen.
  • Für jeden Hund, der im Verlaufe des Jahres gekauft wird oder das Alter von 6 Monaten erreicht hat, ist innert 15 Tagen die jährliche Hundetaxe zu begleichen.
  • Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
  • Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundemarke nicht einlöst, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
  • Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch (nur für Ausland).
  • Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und bei der Begleichung der Hundesteuer bei der Kanzlei Termen die entsprechende Bescheinigung vorweisen.
  • Es müssen alle Hunde, die älter als 3 Monate sind und deren Halter im Wallis wohnansässig ist, mit einem Elektronischen Chip versehen sein. Im gegenteiligen Fall wird das Tier durch die Polizei beschlagnahmt, die ihre Leistungen gestützt auf staatsrätlich festgesetzte Gebühren in Rechnung stellt. Dieser elektronische Chip ist von einem Tierarzt anzubringen. Die Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Bei der Anbringung des elektronischen Chips übergibt der Tierarzt eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist bei der Abgabe der Hunde-Kontrollmarke bei der Gemeindebehörde vorzuweisen.

Registrierungspflicht AMICUS

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Ersthundehaltende müssen sich bei der Einwohnergemeinde melden um Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Anschliessend erhalten Sie die persönlichen Benutzerdaten. Mit diesen Daten kann die Registrierung des Hundes über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Microchip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund im Amicus.

Jeder Hundehalterwechsel/Mutation ist innert einer zehntägigen Frist beim Amicus zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Was ist neu ab 2026
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.