Hundehaltung
Leinenzwang
Innerhalb der Bauzonen und auf den Schul- und Wanderwegen gilt ein Leinenzwang.
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
Ersthundehalter
Sämtliche Ersthundehalter von Hunden sind seit Januar 2020 verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Hundehalterkurs bei einem zugelassenen Ausbilder gemäss AGTSchG zu absolvieren und eine entsprechende Bestätigung der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
Verbotene Hunderassen im Kanton Wallis: Liste Dienststelle für Veterinärwesen des Kantons Wallis