Feuerverbot für 1. August

Das generelle Feuerverbot besteht weiterhin und umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. 

Aufgrund der akuten Feuergefahr bitten wir um strikte Einhaltung der Verhaltensregeln gemäss kantonalen Vorgaben. 

Diese sind einsehbar unter:  Aktuelle Waldbrandgefahr – – vs.ch

Vielen Dank und einen schönen Nationalfeiertag