Wahlen / Abstimmungen
Voraussetzungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die im Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Der Heimatschein muss hinterlegt sein.
Stimmkarte und Selbstklebe-Etiketten
Das Rücksendeblatt/Stimmkarte eigenhändig unterschreiben und bei brieflicher Abstimmung muss zusätzlich eine Ihrer persönlichen selbstklebenden Etiketten in das dafür vorgesehene Feld aufgeklebt werden.
Weitere Hinweise zu den persönlichen Selbstklebe-Etiketten:
Informationen zur Stimmkarte mit persönlicher selbstklebender Etikette