Genehmigung der Schneeschuhwanderwege
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Termen zwecks Genehmigung den Plan der Schneeschuhwanderwege zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.