Erinnerung Hundesteuer
Die Hundesteuer der Gemeinde Termen ist auf Fr. 150.00 festgesetzt.
Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist gemäss Art. 182 StG auf der Gemeindekanzlei Termen bis Ende Januar 2025 in bar oder über Twint zu bezahlen.
Die Hundehalter werden gebeten, die Hundesteuer fristgerecht und gegen Vorweisung der folgenden Belege zu begleichen:
- Versicherungsnachweis Hundehaftpflicht für 2025
- Hundepass für neu registrierte Hunde
- Bestätigung für Kurse, Reduktion Fr. 30.00 (Gültigkeit 5 Jahre)
Die Gemeindeverwaltung Termen